Glossar

Begriffe aus dem Datenschutz für Sie kurz erklärt

1001 Begriffe aus dem Datenschutz finden Sie hier (noch) nicht, aber wir erläutern Ihnen kurz die Basisbegriffe, die Ihnen auf der Reise durch die Datenschutzwelt begegnen werden.

Beschäftigte

Beschäftigte im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 Abs. 8 BDSG) sind:

  1. Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmer im Verhältnis zum Entleiher,
  2. zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte,
  3. Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung (Rehabilitanden),
  4. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigte,
  5. Freiwillige, die einen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten,
  6. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (§ 12a Tarifvertragsgesetz (TVG)); zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
  7. Beamte des Bundes, Richter des Bundes, Soldaten sowie Zivildienstleistende.
  8. Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist, gelten als Beschäftigte.