Glossar
Begriffe aus dem Datenschutz für Sie kurz erklärt
1001 Begriffe aus dem Datenschutz finden Sie hier (noch) nicht, aber wir erläutern Ihnen kurz die Basisbegriffe, die Ihnen auf der Reise durch die Datenschutzwelt begegnen werden.
1001 Begriffe aus dem Datenschutz finden Sie hier (noch) nicht, aber wir erläutern Ihnen kurz die Basisbegriffe, die Ihnen auf der Reise durch die Datenschutzwelt begegnen werden.
Länder außerhalb der EU/des EWR werden in der DSGVO als „Drittländer“ bezeichnet. Die DSGVO sieht für die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb der EU/des EWR besondere Regelungen vor. Diese Regelungen finden sich in den Artikeln 44-49 der DSGVO.
EU-Länder
EWR-Lander Island, Liechtenstein, Norwegen
Andere nicht EU oder EWR Länder sind gemäß der DSGVO als "Drittland" zu bezeichnen. Konkrete Beispiele sind die Schweiz, die USA, China, Russland oder seit dem Brexit auch Großbritannien.