Glossar

Begriffe aus dem Datenschutz für Sie kurz erklärt

1001 Begriffe aus dem Datenschutz finden Sie hier (noch) nicht, aber wir erläutern Ihnen kurz die Basisbegriffe, die Ihnen auf der Reise durch die Datenschutzwelt begegnen werden.

Gemeinsame Verantwortlichkeit

Eine gemeinsame Verantwortlichkeit liegt vor, wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung festlegen (Artikel 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO). Diese ist stets im Rahmen einer geschäftlichen Zusammenarbeit zu prüfen. Die gemeinsame Verantwortlichkeit ist abzugrenzen von der Aufragsverarbeitung (z. B Newsletter-Dienst) und einer eigenverantwortlichen Leistung des Vertragspartners (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberatung).

Beispiele für eine gemeinsame Verantwortlichkeit: Joint-Venture, Entwickeln und Betreiben einer gemeinsamen Vertriebsplattform, gemeinsame Verwaltung zum Beispiel von „Stammdaten“ für bestimmte gleichlaufende Geschäftszwecke im Konzern, Social Media: Facebook-Fanpage