Glossar
Begriffe aus dem Datenschutz für Sie kurz erklärt
1001 Begriffe aus dem Datenschutz finden Sie hier (noch) nicht, aber wir erläutern Ihnen kurz die Basisbegriffe, die Ihnen auf der Reise durch die Datenschutzwelt begegnen werden.
1001 Begriffe aus dem Datenschutz finden Sie hier (noch) nicht, aber wir erläutern Ihnen kurz die Basisbegriffe, die Ihnen auf der Reise durch die Datenschutzwelt begegnen werden.
Der Begriff „sensible Daten“ ist kein bestimmter Begriff aus der DSGVO und kommt auch im BDSG nicht mehr vor. Er ist ein Sammelbegriff für Daten mit einem bestimmten Sensibilitätswert. Die „Sensibiliät“ von personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem Kontext, nicht aus einer bestimmten Datenkategorie. Sie umfassen i. d. R. die Daten, die eine persönliche oder sachliche Aussage über eine Person treffen. Allgemein üblich sind u. a. folgende Daten gemeint: Telefonnummer, Geburtsdatum, Matrikelnummer, Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Gehaltsdaten, Kontodaten. Aber auch andere Kategorien wie Gesundheitsdaten, Artikel-9-Daten, Daten zur strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten gem. Art.10 DSGVO werden sensible Daten genannt.