Glossar

Begriffe aus dem Datenschutz für Sie kurz erklärt

1001 Begriffe aus dem Datenschutz finden Sie hier (noch) nicht, aber wir erläutern Ihnen kurz die Basisbegriffe, die Ihnen auf der Reise durch die Datenschutzwelt begegnen werden.

Verpflichtung auf die Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Dies ist eine organisatorische Maßnahme, um den Beschäftigten bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ihre Pflichten auf Einhaltung des Datenschutzes zu verdeutlichen und sie hierauf zu verpflichten. Dies wird durch Erklärung des Arbeitsgebers gegenüber den neuen Beschäftigten vorgenommen.

  • Die Verpflichtung sollte aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen, mindestens in Textform.
  • Die neuen Beschäftigten werden verpflichtet, den Datenschutz beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten und Verschwiegenheit über die ihnen bei der Datenverarbeitung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu wahren.
  • Die Verpflichtung sollte bei der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen (erster Arbeitstag).

  • Der Arbeitgeber erfüllt dadurch seine Nachweispflicht aus der DSGVO (Siehe Art. 5 Abs. 2 DSGVO). 
  • Der Auftragsverarbeiter muss gemäß Art. 28 Abs. 3 b DSGVO gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.